Rechtsfragen zu Liebesschlössern
Rechtsfragen zu Liebesschlössern
Liebesschlösser liegen im Trend und erfreuen sich einer großen Beliebtheit. Doch Liebespaare sollten nicht vergessen, dass beim Anbringen von Liebesschlössern rechtliche Aspekte beachtet werden müssen. Und auch hinsichtlich des späteren Entfernens von Liebesschlössern durch Dritte stellen sich rechtliche Fragen.
Der Diebstahl von Liebesschlössern
Interessant ist zum Beispiel ein Fall aus Köln, der aus dem Jahr 2012 datiert. Eine Person hatte ein Stück Zaun von der Hohenzollernbrücke entfernt, um dieses zusammen mit den daran befestigten Schlössern an einen Schrotthändler zu verkaufen. Die Frage ist, ob es sich bei der Mitnahme von Liebesschlössern um einen Diebstahl handelt, denn die Liebespaare werfen den Schlüssel weg, so dass man tatsächlich von einer Eigentumsaufgabe sprechen könnte. Das ist laut Amtsgericht Köln jedoch nicht der Fall. Das Wegwerfen des Schlüssels genügt nicht, damit eine Eigentumsaufgabe zustande kommt. Folglich handelte es sich beim Entfernen der Liebesschlösser tatsächlich um einen Diebstahl. Das dürfte all diejenigen beruhigen, die sich nach dem Anbringen eines Liebesschlosses Sorgen um dessen Verbleib machen. Zumindest ist es nicht jeder Person erlaubt, Liebesschlösser einfach zu entfernen und mitzunehmen.
Was ist, wenn die Gemeinde oder der Eigentümer eines Bauwerks Liebesschlösser entfernt?
Es kann vorkommen, dass Liebesschlösser von öffentlichen oder auch privaten Gebäuden entfernt werden. Dabei muss zunächst beachtet werden, dass das Liebesschloss auch danach noch im Eigentum des Liebespaares verbleibt, das es angebracht hat. Damit besteht auch ein Recht auf Herausgabe des Liebesschlosses. Das zeigt ein Beispiel aus München: Die Stadt hatte Liebesschlösser von der Thalkirchner Brücke entfernen lassen. Die Schlösser wurden vom Bauhof der Stadt nur vier Monate zur Abholung bereitgehalten, obwohl rein rechtlich eine 30jährige Frist zu beachten gewesen wäre. Theoretisch wäre also nach Ablauf der vier Monate und dem Entsorgen der Schlösser ein Anspruch auf Schadenersatz für die Eigentümer denkbar. In der Praxis wird dieser Anspruch jedoch schwierig durchzusetzen sein, weil die Gegenpartei zum Beispiel Kosten für das Entfernen geltend machen könnte, so dass es zu einer Aufrechnung käme. Dieser Fall zeigt: Sollte Euer Liebesschloss entfernt worden sein und Ihr bemerkt das, dann fragt am besten schnell bei der Gemeinde nach, ob und wo Ihr Euer Schloss abholen könnt.
Kann das Anbringen eines Liebesschlosses eine Ordnungswidrigkeit darstellen?
Manche Gemeinden entfernen Liebesschlösser wieder, wenn sie an nicht zulässigen Stellen angebracht werden. So war es zum Beispiel im Fall der Stadt Meschede. Hier wurde ein einzelnes Schloss entfernt, damit diesem nicht weitere folgen sowie als Vorsorge gegen Rostschäden. Auch in Paris wurden Liebesschlösser entfernt, und zwar von der Pont des Arts im Jahr 2015, weil das Gewicht der vielen Liebesschlösser inzwischen zu groß geworden war. Ob das Anbringen eines Liebesschlosses schon als Ordnungswidrigkeit gelten kann, kommt auf den Einzelfall an. Insbesondere bei Bauwerken, die unter Denkmalschutz stehen, ist dies denkbar. Informiert Euch daher am besten vorab, ob Ihr Euer Liebesschloss anbringen dürft oder nicht. Eine Liste bekannter und beliebter Orte für das Anbringen von Liebesschlössern findet Ihr hier. Aber Vorsicht: Wir übernehmen keine Gewähr, dass Ihr Euer Liebesschloss dort auch anbringen dürft.
Fazit
Das Anbringen von Liebesschlössern findet nicht im rechtsleeren Raum statt. Liebesschlösser können nachträglich entfernt werden, zum Beispiel von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Sie können auch entwendet werden. Selten wird es hier jedoch aufgrund des geringen Materialwerts möglich sein, die eigenen Ansprüche durchzusetzen. Und der ideelle Wert zählt vor Gericht leider nicht. Überlegt daher gut, wo Ihr Euer Liebesschloss anbringen werdet.